Am 16. Juni 2016 haben Bund und Länder auf Vorschlag der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) ihr neues Programm zur Förderung der Spitzenforschung an Universitäten – „Exzellenzstrategie“ verabschiedet. Zur Gewährleistung von Chancengerechtigkeit zwischen den Geschlechtern ist eine Stärken-Potential-Einschätzung bei Antragstellung vorgesehen.
Die GEx-Gruppe (Gleichstellungsakteurinnen der Exzellenzuniversitäten) wie auch die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V. (BuKoF) halten dem jedoch entgegen, dass allein diese Maßnahme Geschlechtergerechtigkeit nicht gewährleisten kann. Nach wie vor, so bemängeln GEx und BuKoF, sind Wissenschaftlerinnen in den Exzellenzclustern deutlich unterrepräsentiert. Entsprechend seien sowohl die bisherigen als auch die geplanten Maßnahmen als unzureichend einzuschätzen.
Stattdessen fordern sie Maßnahmen, die vor allem darauf abzielen, die Qualität der Gleichstellungskonzepte innerhalb der Exzellenzcluster entscheidend zu verbessern. Um dies zu erreichen, schlagen GEx und BuKoF vor, bereits bei der Antragstellung konkrete Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit in fest definierten Handlungsfeldern vorlegen zu müssen. GEx und BukoF halten dabei folgende sechs Handlungsfelder für zentral:
- Gender Balance und Kompetenz auf Leitungsebene,
- Karriere und Personalentwicklung,
- Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie,
- Gender als Forschungsinhalt des Clusters,
- Verzahnung dezentrale (Cluster) und zentrale Ebene (Universität), Ressourcen,
- Monitoring und Evaluation von Gleichstellungsmaßnahmen.
GEx und BuKoF setzen mit diesem aktuellen Forderungskatalog ihren Einsatz für die stärkere Implementierung von Gleichstellung im Rahmen der Exzellenzinitiative fort.
Das aktuelle Positionspapier „Grundsätze für Chancengleichheitsprogramme in den Exzellenzclustern“ finden Sie hier als pdf.