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Am 1. Januar 2015 tritt der Gesetzesentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft. Er verzahnt die Möglichkeiten des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes enger miteinander und entwickelt diese weiter. Es enthält gute Ansätze und setzt wichtige Signale.
Allerdings bleibt die Gegenfinanzierung mit Ausnahme der zehntägigen Pflegezeit nach wie vor Privatangelegenheit. Ausführliche Informationen und einen Kommentar zu den neuen Regelungen finden Sie im nachfolgenden pdf.