Kürzung von Kindesunterhalt ab 2018

VAMV fordert Korrektur

VAMV protestiert gegen Kürzung des Kindesunterhalt. Foto: pixabay.com.

Mit Modifizierung der „Düsseldorfer Tabelle 2018“ wird der Kindesunterhalt für alleinerziehende Eltern gekürzt und mithin das Armutsrisiko von Kindern aus Einelternfamilien erhöht. Dagegen protestiert nun der Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter e.V. (VAMV) mit einem offenen Brief sowie einer Protestaktion. Hierzu veröffentlichte der VAMV nachstehende Pressemitteilung:

„Die Familienrichter der Senate der Oberlandesgerichte und die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags haben in der Tabelle, die ab dem 01.01.2018 faktisch die Unterhaltssätze für Tren­nungskinder vorgeben wird, eine Verschiebung der Einkommensgruppen vorgenommen.

Die Wirkung: Die Gruppe der Kinder, die künftig von Mindestunterhalt leben muss, wurde massiv vergrößert und umfasst nun alle Kinder, deren unterhaltspflichtiger Elternteil bis zu 1.900 Euro netto verdient (zuvor: 1.500 Euro). Der Mindestunterhalt entspricht dem bloßen Existenzmini­mum. Dieses wird von Kritikern bereits als nicht ausreichend für die Ver­sorgung von Kindern angesehen.

Dieses Existenzminimum wurde durch den Gesetzgeber für 2018 geringfügig erhöht: 6 bzw. 7 Euro bekommen die Kinder in der neuen Ein­kommensgruppe 1 damit im nächsten Jahr monatlich mehr Mindest-unterhalt. Üblicherweise wird diese Erhöhung auf die Unterhaltssätze für Kinder, deren Eltern mehr verdienen, hochgerechnet. Doch diese Kinder sollen nächstes Jahr nicht nur leer ausgehen, sondern werden pauschal um eine ganze Einkommensgruppe herabgestuft und erhalten damit künftig zusätzlich zwischen 10 und 43 Euro im Monat weniger zum Leben. Durch die Um-Definition der Einkommensgruppen werden Unterhaltsverpflichtete so ab 2018 Geld auf dem Rücken ihrer Kinder sparen können, das diese dringend brauchen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

„Das werden wir nicht einfach so hinnehmen“ sagt Erika Biehn, Bundesvor­sitzende des Verbandes. „Wir werden laut! In Zeiten, in denen die Armut in den Haushalten Alleinerziehender groß ist und die Bekämpfung von Kin­derarmut ganz vorne auf die politischen Agenda gehört, ist diese Entschei­dung der Familienrichter nicht nachvollziehbar. Das ist ganz entschieden ein falsches Signal. Hier muss die Frage nach der Legitimation der Richter­schaft als Urheber solcher Entscheidungen möglicherweise aufs Neue ge­stellt werden.““

 

Der Offene Brief und die Düsseldorfer Tabelle im Vergleich 2017 und 2018 unter: https://www.vamv.de/presse/pressemitteilungen/

 

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Aner­kennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entspre­chende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.

 

 


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