25. Gleichstellungskonferenz
Beschlüsse für mehr Chancengleichheit

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Die 25. Bundeskonferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) liegt zwar schon etwas zurück, dennoch möchten wir wichtige Beschlüsse vorstellen, da sie uns auch im nächsten Jahr weiter begleiten werden.

Die Schwerpunkte der GFMK lagen auf der Unterstützung Alleinerziehender, einer stärker geschlechtergerechten Ausrichtung der Familienpolitik, auf der Entgeltgleichheit, Rentenfragen und der Betreuung und Beratung gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder. Hierzu wurde eine Reihe von Beschlüssen verabschiedet. Die wichtigsten haben wir hier für Sie zusammengestellt:

1. Unterstützung der Alleinerziehenden

Zur Unterstützung der Alleinerziehenden verständigten sich die Gleichstellungs- und Frauenministerinnen mit Blick auf deren soziale und wirtschaftliche Lage sowie die nach wie vor bestehenden Vorbehalte von Seiten der Arbeitgeber auf folgende Beschlüsse:

  • Die Integration von Alleinerziehenden in den Arbeitsmarkt muss fortgesetzt, ausgeweitet und intensiviert werden. Das Qualifikationsniveau sollte erhöht werden. Die hierzu erforderlichen Maßnahmen müssen jedoch so ausgestaltet werden, dass sie die Vereinbarkeit gewährleisten. Hilfreich erscheint es, Ausbildungsangebote in Teilzeit oder mit flexibler Arbeitszeit anzubieten.
  • Sowohl Berater_innen als auch die Unternehmen sollten für die Situation von Alleinerziehenden sensibilisiert, die lebensphasenorientierte Ausrichtung der Personalpolitik weiter gestärkt werden.
  • Auch von Seiten der Politik sollte verlässliche und kontinuierliche Unterstützung von Alleinerziehenden gewährleistet sein, indem Förderungen dieser Personengruppe angepasst werden. Daher empfiehlt die GFMK die Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes, des Kinderzuschlags und die Erhöhung des Entlastungsbetrages sowie die stärkere Berücksichtigung von Alleinerziehendenbedarfen beim Ausbau staatlicher Kinderbetreuung.
  • Gezielten Förderbedarf sieht die GFMK bei den Unterhaltsregelungen, darüber hinaus bei der Entwicklung eines gerechten Steuersystems, das sich mehr an dem Bedarf von Familien und der Förderung von Kindern orientiert, unabhängig vom Einkommen der Eltern.

2. Förderung einer partnerschaftlichen Teilung der Kindererziehung

  • Insgesamt war sich die GFMK einig, dass es in den nächsten Jahren darum gehen muss, eine partnerschaftliche Teilung der Kindererziehung zu fördern. Das Elterngeld Plus sowie die Familienarbeitszeit werden begrüßt. Angesichts der dominierenden Praxis, wonach nach wie vor Frauen mehr Sorgearbeit und dies oft zulasten ihrer beruflichen Entwicklung übernehmen, besteht weiterer Handlungsbedarf.
  • Besonderen Handlungsbedarf sieht die GFMK vor allem mit Blick auf die stetig wachsenden Trennungs- und Scheidungszahlen. Teilzeitarbeit entpuppt sich in diesen Fällen zumeist als Armutsfalle, der es entgegenzuwirken gelte.

3. Lohngerechtigkeit

Mit Blick auf die frauentypischen Verarmungsrisiken setzte sich die GFMK intensiv mit Fragen der Lohngerechtigkeit auseinander.

  • Anliegen der GFMK ist es, Lohngerechtigkeit durch Maßnahmen für Frauen im Führungspositionen, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, mehr Transparenz bei der Lohnstruktur und Umsetzung des Mindestlohns zu fördern.
  • Darüber hinaus ist sich die GFMK einig, dass der Gender Pay Impact künftig regelmäßig überprüft werden soll, etwa durch Einführung verpflichtender genderdifferenzierter Einkommensevaluationen.
  • Auch sprach sich die GFMK für eine Rentenversicherungspflicht für Minijobs aus, um mehr Frauen eine sozialversicherungspflichtig ähnliche Beschäftigung zugänglich zu machen.
  • Besonders hinsichtlich der Selbständigen sieht die GFMK dringenden Handlungsbedarf, da die EU Richtlinien zur Gleichbehandlung von Selbständigen erst noch umgesetzt werden müssen. Insbesondere wäre eine soziale Absicherung selbständiger Frauen während der Schwangerschaft und Mutterschaft zu gewährleisten.

4. Chancengleichheit in Wissenschaft und Kultur

  • Besonderen Fokus legte die GFMK auf die Einhaltung von Chancengleichheit im Rahmen der Exzellenzinitiative der Hochschulen, die sie zu wenig realisiert sieht. In diesem Sinne fordert die GFMK, Chancengleichheit als ein Exzellenz- bzw. Qualitätskriterium festzulegen.
  • Auch in der Kulturpolitik müsse die Frauenförderung weitergeführt werden, da der geringe Anteil von Frauen auf der Führungsebene von Kultureinrichtungen im Widerspruch zu der hohen Anzahl von Studentinnen im Kulturbereich steht. So fordert die GFMK eine gendersensible Kulturpolitik, Förderpolitik und Förderprogramme. Die GFMK sieht hier Bund, Länder und Kommunen in der Verantwortung.

5. Gewalt gegen Frauen

Im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen konstatiert die GFMK qualitative Verbesserungen, jedoch auch große Lücken bei der Finanzierung von Betreuung und Beratung von gewaltbetroffenen Frauen und deren Kindern. Darüber hinaus brauche man angemessene Maßnahmen zur Unterstützung von weiblichen Flüchtlingen und Migrantinnen.

  • Konkret eingefordert hat die GFMK die Realisierung von Artikel 51 der Istanbul-Konvention, die Standards für ein Hochrisikomanagement bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen vorsieht, des Weiteren, dass Verstöße gegen einen gerichtlichen Vergleich auch strafbar gemacht werden können und einen formal begründeten Schutz von Studierenden vor Diskriminierung und sexuelle Belästigung beschäftigt.
  • Auch wird gefordert, die rechtliche Absicherung einer selbstbestimmten Geschlechtsidentität zu gewährleisten – etwa durch eine Arbeitsgruppe der Bundesregierung – und Maßnahmen zum Schutz gegen Cybergewalt im Rahmen der Digitalen Agenda vorzusehen.
  • Außerdem rät die GFMK, die Umsetzung des geplanten Prostituiertenschutzgesetzes mit einem Fachgremium zu begleiten und das Gesetz zur Zwangsheirat so zu erweitern, dass auch erzwungene eheähnliche Formen, die durch religiöse oder kulturelle Zeremonien geschlossen wurden, unter die gesetzliche Regelung fallen.

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