Wissenschaftszeitvertragsgesetzes geändert
Mehr Planungssicherheit?

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Die Bundesregierung reagiert auf die Fehlentwicklungen, die der Verabschiedung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes folgten. Bei der ersten Lesung im Bundestag am 5.11.2015 kritisierte Wissenschaftsministerin Wanka, dass inzwischen über 50 Prozent der jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler lediglich auf Basis von Ein-Jahres-Verträgen beschäftigt sind.

Mittels Neuregelung und Konturierung der bestehenden Regelungen soll dem wissenschaftlichen Nachwuchs mehr Planungssicherheit gegeben werden, ohne dabei die Flexibilität und Dynamik in Wissenschaftseinrichtungen zu gefährden. Mit Erhöhung der Planungssicherheit sollen, wie allerorts gefordert, nunmehr auch die Rahmenbedingungen für eine gelingende Vereinbarkeit von Qualifizierung, wissenschaftlicher Karriere und Familie verbessert werden.

Folgende Verbesserungen sieht der Änderungsantrag vor:

  • Insbesondere sollen künftig unsachgemäße Kurzbefristungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterbunden und die Dauer der Mittelbewilligung soll an den bewilligten Projektzeitraum angepasst werden. Damit soll eine der angestrebten Qualifizierung angemessene Beschäftigungsdauer gewährleistet werden.
  • Darüber hinaus sollen wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Labor und Technik mit Daueraufgaben beschäftigt sind, keine sachgrundlos befristeten Verträge mehr erhalten können. Sie dürfen dann nur noch auf der Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes beschäftigt werden.
  • Der maximale Zeitraum für wissenschaftliche und künstlerische Hilfstätigkeit soll von vier auf sechs Jahre erhöht werden, was einer Anpassung der Beschäftigungsdauer an die Regelstudienzeiten entspricht.
  • Schließlich soll das Angebot an Tenure Track Stellen weiter ausgeweitet werden.

Offen bleiben nach wie vor die Fragen der Tarifsperre sowie der Anhebung von Dauerstellen. Ebenso verbleibt die Anwendung der familienpolitischen Komponente des Wissenschaftszeitvertragsgesetz in der Entscheidungshoheit der einzelnen Hochschulen. So sind wichtige Schritte zu mehr Planungssicherheit getan, vieles aber bleibt auch noch zu tun. Auch ist offen, wie schnell die Reformen greifen werden und ob sie tatsächlich geeignet sind, die Planungssicherheit des wissenschaftlichen Nachwuchses zu verbessern.

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0301-0400/395-15.pdf?__blob=publicationFile&v=1


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