Die Coronakrise mit ihren wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen zeigt einmal mehr, wie nötig eine armutsfeste Kindergrundsicherung ist. Die Idee ist überzeugend. Inzwischen gibt es eine Reihe von Modellvorschlägen. Allen gemein ist das Ziel, insbesondere Familien mit kleineren Einkommen und Alleinerziehende zu entlasten und Kinder vor Verarmung zu schützen.
Da eine armutsfeste Kindergrundsicherung für Einelternfamilien davon abhängt, wie ihre Schnittstelle zum Unterhaltsrecht ausgestaltet wird und hier noch viele Fragen offen sind, hat der Verband für alleinerziehende Mütter und Väter (VAMV) am Freitag, den 25.09.2020, zu einer Online-Fachtagung eingeladen. Frau Prof. Anne Lenze und Herr Prof. Holger Bonin sorgten mit ihren tollen Fachvorträgen für reichlich Input, wie man eine Kindergrundsicherung für Einelternfamilien ausgestalten kann und wie sich dies auf deren Einkommen auswirkt.
Intensiv diskutierten die Teilnehmenden mit den Vortragenden, wie man vor allem Einelternhaushalte, die an oder unterhalb der durchschnittlichen Armutsgrenze leben, finanziell entlasten kann, ab welcher Einkommenshöhe die Kindergrundsicherung abgeschmolzen werden sollte und wie hoch der Mindesbetrag sein kann, den alle Eltern einkommensunabhängig erhalten. Insgesamt fokussierte sich die Diskussion darauf, wie mehr Geld beim Kind selbst ankommen kann.
Unter Nutzung der vielfältigen Moderationstools, die Zoom anbietet, ist es auch im Online-Format gelungen, viel Raum für Diskussion und Beteiligung zu bieten. Und auch der eine oder andere neue Kontakt konnte geschlossen werden. Es hat Spaß gemacht, diese spannende Tagung im virtuellen Raum zu moderieren.
Geschäftsführerin des VAMV Miriam Hoheisel zieht folgendes Fazit:
“ Das Thema Kindergrundsicherung ist komplex und für die Ausgestaltung einer solchen Leistung gibt es verschiedene Optionen. Wie eine Kindergrundsicherung Kinder in allen Familienformen an ihrem Lebensmittelpunkt erreichen kann, wird weiter diskutiert werden. Dank unserer Fachveranstaltung haben wir dafür wichtige neue Impulse erhalten: Bedenkenswert ist, die Höhe der Kindergrundsicherung in Trennungsfamilien anhand des Einkommens der Alleinerziehenden und des tatsächlich gezahlten Kindesunterhalts zu ermitteln. An der Schnittstelle zum Unterhaltsrecht würde so der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt Rechnung getragen werden. Vorsicht ist dabei geboten, den Unterhaltsvorschuss vorschnell in einer Kindergrundsicherung aufgehen zu lassen – um eine finanzielle Schlechterstellung von Alleinerziehenden mit mittleren und höheren Einkommen gegenüber dem Status quo zu vermeiden. Wir bedanken uns herzlich für die richtig gute und abwechslungsreiche Moderation, bei den Referent*innen und allen Teilnehmer*innen.“
Die Tagungsdokumentation erscheint Ende des Jahres und ist auf den Seiten des VAMV abrufbar.