Grundsicherung für Kinder

VAMV kritisiert Reformentwurf

Der Umgangsmehrbedarf von Kindern getrennt lebender Eltern muss überarbeitet werden.

Der Umgangsmehrbedarf von Kindern getrennt lebender Eltern muss überarbeitet werden.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches Stellung bezogen. Der VAMV kritisiert, dass der vorliegende Entwurf trotz vorheriger Ankündigung die Einführung eines Umgangsmehrbedarfs für Kinder getrennt lebender Eltern vermissen lässt.

Aktuell gibt es keine Regelung im SGB II für die Sicherung der Existenz von Kindern, die in beiden Haushalten ihrer getrennt lebenden und beiderseits im Sinne des Grundsicherungs­rechts hilfebedürftigen Eltern aufwachsen. Die verstärkt auftretende Praxis, das Sozialgeld des Kindes tageweise im Haushalt der Alleinerziehenden zu kürzen, ist eine Milchmädchenrechnung zu Lasten der Kinder. Wenn ein Kind sich abwechselnd in zwei Haushalten aufhält, dann ist das teurer. Fixkosten wie Telefon und Vereinsbeiträge fallen im Haushalt der Alleinerziehenden weiter an und werden auch bei Abwesenheiten des Kindes nicht eingespart. Der andere Elternteil braucht aber auch Mittel, um das Kind zu versorgen. Nur wenn dieser Mehrbedarf durch eine Umgangspauschale für Kinder in Hartz IV gedeckt wird, ist deren Existenz sicher gestellt.

Der VAMV fordert den Gesetzgeber auf, die umgangsbedingten Mehrkosten anzuerkennen und mit der Einführung eines Umgangskinder-Mehrbedarfs in Form pauschalisierter und gestaffelter Zuschläge als Anspruch des umgangsberechtigten Elternteils zu be­rücksichtigen. Zweck des umgangsbedingten Mehrbedarfes ist die Sicherung des kindli­chen Existenzminimums im Haushalt des hilfebedürftigen umgangsberechtigten Elternteils.

 

Im Anhang die o.g. Stellungnahme zur Kenntnis. Auf der Website des VAMV unter https://www.vamv.de/stellungnahmen.html steht diese als Download bereit.


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