Am 26.06.2017 legte das BMFSFJ erstmals Zahlen zur Umsetzung der gesetzlichen Frauenquote vor. Sie zeigen erste positive Tendenzen, aber auch noch viel Handlungsbedarf.
Der Frauenanteil an Führungspositionen und in Gremien der Privatwirtschaft ist seit Inkrafttreten des Gesetzes im Mai 2015 insgesamt leicht gestiegen. Je höher die Position, je geringer aber sind die Fortschritte. In den Vorständen und höheren Führungsebenen der Privatwirtschaft tut sich allerdings nach wie vor wenig. Auch auf Vorstandsebene hat sich kaum etwas bewegt: Der Frauenanteil beträgt nach wie vor nur 6,1 Prozent. Nur wenige Unternehmen setzen sich die Besetzung von Vorstandspositionen mit Frauen zum erklärten Ziel. Wenig tut sich auch in Sachen Teilzeit. Sie wird zwar zusehends auf den unteren Führungsebenen genutzt, wirkt sich nach wie vor aber in den meisten Fällen karrierehemmend aus.
Die größten Fortschritte erzielten Unternehmen, für die die feste Quote von 30 Prozent im Aufsichtsrat gilt.
Insgesamt positiver fällt der Befund für den öffentlichen Dienst aus. Inzwischen ist ein gutes Drittel der Aufsichtsrät*innen, die der Bund bestimmen kann, weiblich, bei weiteren Gremien, deren Zusammensetzung vom Bund mitbestimmt wird, sind es 41,8 Prozent. Der Anteil von Frauen an allen Leitungsfunktionen im gesamten Bundesdienst beträgt aktuell 33 Prozent. Aber auch hier zeigt sich wieder: je höher die Leitungsebene, desto weniger Frauen sind auch hier vertreten.
Der Gleichstellungsindex, den das Statistische Bundesamt jährlich im Auftrag des BMFSFJ erstellt, gibt detailliert Aufschluss über die Geschlechteranteile an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden. Den Gleichstellungsindex finden Sie auf: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/FinanzenSteuern/OeffentlicherDienst/Gleichstellung/Gleichstellungsindex.html.