Elterngeld Plus fördert Partnerschaftlichkeit

Aktueller Bericht der Bundesregierung

Die Nutzung von Elterngeld Plus fördert die partnerschaftliche Arbeitsteilung. Foto: Pixabay.com.

Seit Einführung des Elterngeld Plus ist die Inanspruchnahme kontinuierlich angestiegen, von 13,8 Prozent im Jahr 2015 auf 28,0 Prozent – in einigen Regionen sogar bis 38,5 Prozent.  Bei den Müttern hat sich die Nutzung mit 31,2 Prozent fast verdoppelt. Und auch der Anteil der Väter, die Elterngeld Plus beantragen, wächst. Nutzten im 3. Quartal 2015 noch 4,6 Prozent der Väter die neue Leistung, nahmen im 3. Quartal 2017 13,8 Prozent der Väter das Elterngeld Plus in Anspruch.

Bei Vätern kommt besonders der Partnerschaftsbonus gut an, der die gleichzeitige Erwerbstätigkeit beider Elternteile von 25 bis 30 Wochenstunden fördert: Bis zu 40 Prozent der Väter, die Elterngeld Plus beantragen, entschieden sich im 3. Quartal 2017 zugleich für den Partnerschaftsbonus. Dabei liegen die Stadtstaaten Hamburg (40,0 Prozent) und Berlin (36,9 Prozent), sowie das Land Brandenburg (34,4 Prozent) ganz vorne, der deutschlandweite Durchschnitt liegt für Väter bei gut 27 Prozent.

In der deutschlandweiten, geschlechtsunabhängigen Betrachtung ist für den Partnerschaftsbonus seit seiner Einführung ein Anstieg zu verzeichnen. 5,6 Prozent aller Bezieherinnen und Bezieher des Elterngelds, die sich für das Elterngeld Plus entschieden, entschieden sich im 3. Quartal 2017 für den Partnerschaftsbonus. Im Vergleich hatten 2015 erst 3,4 Prozent diese Entscheidung getroffen. Spitzenreiter sind hier die Metropolen Berlin und Hamburg, mit einer Inanspruchnahme von 15,7 bzw. 12,8 Prozent im 3. Quartal 2017.

Die Auswertung der Elterngeldstatistiken zeigt, dass Väter mit dem Elterngeld Plus länger beruflich kürzertreten und eine partnerschaftlichen Aufteilung von Familienaufgaben und Erwerbsarbeit realisieren. Väter, die Elterngeld Plus in Anspruch nehmen, beziehen mit im Schnitt 7,4 Monaten länger Elterngeld als Väter, die ausschließlich das Basiselterngeld nutzen. Letztere kehren im Schnitt nach 2,7 Monaten aus der Elternzeit zurück.

Die Befragung von Bezieherinnen und Beziehern des Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonus durch das Institut für Demoskopie Allensbach zeigt, dass die Kombinationsmöglichkeiten des Elterngelds von dieser Gruppe der Eltern breit genutzt werden. So beziehen 69 Prozent der Mütter und 51 Prozent der Väter, die Elterngeld Plus nutzen, auch das Basiselterngeld. Vom Partnerschaftsbonus machen 7 Prozent der Mütter und 30 Prozent der Väter neben dem Elterngeld Plus Gebrauch.

In nur 20 Prozent der Familien mit Elterngeld Plus-Bezug, für die konkrete Angaben vorliegen, beansprucht lediglich ein Elternteil eine Teilleistung. In 40 Prozent dieser Familien wird von zwei Teilleistungen Gebrauch gemacht und in weiteren 40 Prozent werden wenigstens drei Teilleistungen kombiniert. In der Kombination verschiedener Teilleistung ergibt sich bei den Müttern eine durchschnittliche Gesamtbezugszeit von 19,6 Monaten, bei den Vätern von 8,2 Monaten.

Mit dem vorliegenden Bericht erfüllt die Bundesregierung ihre Berichtspflicht. Der Bericht wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erstellt. Grundlage des Berichts sind die Quartalsstatistiken zum Elterngeld des Statistischen Bundesamts vom 3. Quartal 2015 bis einschließlich des 3. Quartal 2017 sowie die Ergebnisse einer Befragung von Bezieherinnen und Beziehern des Elterngeld Plus durch das Institut für Demoskopie Allensbach.

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