Inzwischen nimmt bereits jeder dritte Vater eine Elternzeit, reduziert den Arbeitszeitumfang oder unterbricht die Erwerbstätigkeit für einen bestimmten Zeitraum. 60 Prozent der Eltern von Kindern unter drei Jahren wünschen sich eine partnerschaftliche Arbeitsteilung. Und: dieser Wunsch bleibt auch nach einer Trennung bestehen. Allem Anschein nach unterstützt das ElterngeldPlus die Realisierung aktiver Vaterschaft zumindest in den ersten Lebensmonaten des Kindes positiv. 41 Prozent der Väter, die ElterngeldPlus beziehen, hätten sich ohne entsprechender Transferleistung, weniger Zeit für die Betreuung ihres Kindes genommen. Besonders attraktiv finden sie den Partnerschaftsbonus, der ihnen und ihren Partnerinnen gleichermaßen Erwerbstätigkeit wie Arbeitszeitreduzierung eröffnet.
Schwieriger realisieren lässt sich der Wunsch nach partnerschaftlicher Arbeitsteilung und Arbeitszeitreduzierung nach wie vor aber nach Ablauf des Partnerschaftsbonus. Nach wie vor retraditionalisiert sich bei vielen Paaren die Erwerbsbeteiligung und kehren die Väter in der Regel zur Vollzeittätigkeit zurück. Dies steht im krassen Widerspruch zum Wunsch der meisten Väter nach mehr Zeit für Familie und einer partnerschaftlichen Arbeitsteilung. Nach wie vor spielt die Einkommenssituation der Familie allgemein und die Höhe des Einkommens der Mutter im Besonderen die entscheidende Rolle für die Verteilung der Erwerbsbeteiligung zwischen den Eltern. Als zudem wichtig erweisen sich Beschäftigungssicherheit und Arbeitsbedingungen. Dies sind die zentralen Ergebnisse des diesjährigen Väterreports, den das Bundesfamilienministerium seit 2015 jährlich veröffentlicht.
Darüber hinaus versucht sich das BMFSFJ erstmals auch an einer Definition aktiver Vaterschaft. Demnach zeichnen sich aktive Väter dadurch aus, dass sie
Den Väterreport 2018 finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/blob/127268/2098ed4343ad836b2f0534146ce59028/vaeterreport-2018-data.pdf.