Grundgesetzänderung zur Finanzierung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Gesetzentwurf zur Änderung des Artikel 91b Grundgesetz

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Familienpolitisch indirekt von Bedeutung ist die am 19.09.2014 beschlossene Grundgesetzänderung. Sie ermöglicht, dass sich der Bund künftig auch an der Grundfinanzierung der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen beteiligen kann.  Damit wird eine langfristige Förderung von Hochschulen, einzelnen Instituten oder Institutsverbünden ermöglicht. Die Gesetzesänderuung tritt am 01.01.2015 in Kraft.

Mit der Neufassung des Artikels 91b Absatz 1 GG werden die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine erweiterte Kooperation von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich geschaffen. Dies führt zu einer stabileren Grundfinanzierung der Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen.

Entsprechend der Förderalismusreform von 2006 konnte der Bund bisher Hochschulen nur zeitlich und thematisch begrenzt, nicht aber institutionell fördern. Wichtige Programme, wie die Exzellenzinitiative, der Pakt für Forschung und Lehre oder das gleichstellungs- und familienpolitisch relevante Professorinnenprogramm, unterlagen bisher dem Befristungszwang. Sie könnten nach der Grundgesetzänderung unbefristet fortgesetzt werden. Gleichzeitig kann nun der Bund im Zusammenwirken mit den Ländern in die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (WiMis) investieren. Beide Maßnahmen könnten dazu beitragen, dass sich die Rahmenbedingungen für die wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen auf befristeten Qualifierungsstellen hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern.

Die Bundesregierung zielt mit der Gesetzesreform auf Erhöhung der Zukunftsfähigkeit und damit der Wettbewerbsfähigkeit der Einrichtungen der Forschung und Wissenschaft im internationalen Raum ab. Die Bundesregierung hat auch erkannt, dass die Wissenschaftseinrichtungen mehr Unterstützung bedürfen bei der Bewältigung der Herausforderungen, die mit einer wachsenden Heterogenität der Studierenden und den demografischen Entwicklungen einhergehen.

Darüber hinaus übernimmt der Bund künftig die BAföG-Kosten von den Ländern, die ihrerseits das frei werdende Geld in die Finanzierung der Schulen und Hochschulen rückführen. Eine grundlegende Reform des BAföG, in der u. a. auch Fragen der BAföG-Förderung etwa bei einem familienbedingten Teilzeitstudium neu geregelt werden, ist allerdings erst in 2016/17 zu erwarten.

Den vollständigen Gesetzentwurf finden Sie hier.


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