Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus kommentiert von Dr. Elisabeth Mantl

(Stand 28.11.2014)

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Foto: pixabay.com

Das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus tritt zum 01. Januar 2015 in Kraft. Es kann aber nur von Eltern in Anspruch genommen werden, deren Kinder nach dem 1. Juli 2015 geboren werden. Das bisherige Elterngeld wird derzeit für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Steigen Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder ein, haben sie in der Regel einen Teil ihres Elterngeldanspruches verloren. Neu hinzukommen die Optionen des Elterngeld Plus und des Partnerschaftsbonus. Die bisherige Möglichkeit der Verlängerung geht im Elterngeld Plus auf.

Das neue Gesetz ermöglicht Eltern, die Elterngeldbezugsdauer zu verlängern. So kann ein normaler Elterngeldmonat, das Basiselterngeld, auf zwei Elterngeld Plus‐ Monate gestreckt werden. D.h. man kann sich künftig einen Monat Basiselterngeld in zwei Monatsraten als Elterngeld Plus auszahlen lassen. Durch Inanspruchnahme von Elterngeld Plus kann die Anzahl der Bezugsmonate auf maximal 24 Monate nach Geburt des Kindes verlängert werden. Bislang endete der Elterngeldbezug nach maximal 14 Monaten. Stiegen Mütter oder Väter während dieser 14 Monate bereits wieder in die Erwerbstätigkeit ein, haben sie einen Teil ihres Elterngeldanspruchs eingebüßt. In Summe haben sie mitunter deutlich weniger Elterngeld bezogen, als Eltern, die in dieser Zeit nicht erwerbstätig waren.

Durch die Option des Elterngeld Plus sollen vor allem Eltern begünstigt werden, die während der ersten beiden Lebensjahre eines Kindes im Umfang von 15 bis 30 Sunden je Woche teilzeiterwerbstätig sein wollen oder müssen. Durch die Option Elterngeld Plus können diese Eltern ihre Teilzeiterwerbstätigkeit entsprechend länger als bisher um Elterngeld aufstocken und somit ihre finanzielle Situation verbessern. Mit einer Teilzeitoption verbundene Einkommenseinbußen können künftig auch im zweiten Lebensjahr eines Kindes mittels Elterngeld zumindest teilweise kompensiert werden. Dies war bislang nicht möglich.

Lesen Sie hier den vollständigen Fachartikel von Dr. Elisabeth Mantl:
pdf / Stand 28.11.2014


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